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Die Ablehnung der Petition durch den Petitionsausschuss
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Pet 2-15-08-610-036982 Herrn Dr. Christian Sailer Max-Braun-Str. 2 97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Sehr geehrter Herr Dr. Sailer, der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition für Initiative „Stoppt die Abzocker“, Herr Matthias Holzbauer beraten und am 29.06.2006 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/1912), dessen Begründung beigefügt ist. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen gez.: Kersten Naumann
Anlage: -1-
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert: „1. Eine genaue Bestandsaufnahme aller den Kirchen zugute kommenden finanziellen Zuwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Erforderlichenfalls ist zu diesem Zweck eine Kommission mit gesetzlich verankerten Auskunftsrechten einzusetzen. 2. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer und die Steuerbefreiungen der Kirchen sind durch entsprechende Gesetzesänderungen zu streichen. 3. Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung ist endlich zu vollziehen: Um die dort vorgesehene Ablösung der auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen durch die Landesgesetzgebung zu ermöglichen, hat der Bund nunmehr die Grundsätze dieser Ablösung festzulegen. 4. Neue Kirchenverträge dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.“ Verfasser dieser „Petition für mehr Gerechtigkeit zwischen Staat und Kirche“ ist die „INITIATIVE STOPPT DIE ABZOCKER“. Hinsichtlich der Einzelheiten der Begründung für die o.g. Forderungen wird auf die Zuschrift in der Petitionsakte verwiesen. Der Petition ist eine Liste mit ca. 1.000 Unterschriften beigefügt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Petitionsausschuss unterstützt die erhobenen Forderungen nicht. Zur Begründung wird auf die dem Sprecher der Initiative übermittelte Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 26.10.2005 verwiesen, die zu der inhaltsgleichen Petition einer anderen Petentin der Initiative „STOPPT DIE ABZOCKER“ abgegeben wurde. Die darin gemachten Ausführungen geben die Sach- und Rechtslage zutreffend wieder und sind aus der Sicht des Petitionsausschusses nicht zu beanstanden. Der Petitionsausschuss weist im Übrigen daraufhin, dass er sich wiederholt mit Fragen zur Kirchensteuer beschäftigt hat und im Ergebnis jeweils die auf die Abschaffung dieser Steuer gerichteten Anliegen abgelehnt hat. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.
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