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| Artikel aus der Zeitschrift Mahnmal aktuell, Ausgabe 3/06
Bundestag missachtet Petition von 1000 Bürgern
Im Juli 2005 reichte die Initiative Stoppt die Abzocker beim Deutschen Bundestag eine von 1000 Bürgern unterzeichnete Petition ein, mit der sie darum bittet, den Wildwuchs staatlicher Subventionen zugunsten der Kirchen zu durchforsten und zu beschneiden. Wir berichteten in der Mahnmal-Ausgabe Nr. 1/06 Unter anderem heißt es in der Petition: "Der Finanzminister ruft zum Sparen auf, die Unternehmer zur Absenkung der Löhne, die Renten sind nicht mehr sicher und das Arbeitslosengeld wird auf Sozialhilfeleistungen zurückgestutzt [...] Neben einer dünnen Oberschicht, die immer reicher wird, während die Mehrzahl des Mittelstandes und der Unterschichten immer ärmer werden, gibt es die großen Kirchen, die von staatlichen Sparmaßnahmen unberührt bleiben. Sie erhalten weiter uneingeschränkt ihre bisherigen Subventionen in Milliardenhöhe [...] Diese vielfältige Bevorzugung der Kirchen ist für viele Bürger ein Ärgernis: Zum einen deshalb, weil sie zu den reichsten Organisationen des Landes gehören; zum anderen deshalb, weil immer weniger Menschen ihre Gotteshäuser besuchen (nur mehr 7 % der Bevölkerung), weshalb die Frage auftaucht, wem die staatliche Subventionierung der Amtskirchen eigentlich zugute kommt – den wenigen Kirchenbesuchern oder einer aufgeblähten Kirchenbürokratie?" In der Petition wird sowohl der Reichtum der Kirchen als auch deren maßlose Subventionierung durch den Staat in Höhe von insgesamt rund 14 Milliarden Euro ausführlich dargestellt. Die Petenten verlangen folgende Sofortmaßnahmen: 1. Eine genaue Bestandsaufnahme aller den Kirchen zugute kommenden finanziellen Zuwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Erforderlichenfalls ist zu diesem Zweck eine Kommission mit gesetzlich verankerten Auskunftsrechten einzusetzen. 2. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer und die Steuerbefreiungen der Kirchen sind durch entsprechende Gesetzesänderungen zu streichen. 3. Art.140 GG i.V.m.Art.138 Weimarer Reichsverfassung ist endlich zu vollziehen: Um die dort vorgesehene Ablösung der auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen durch die Landesgesetzgebung zu ermöglichen, hat der Bund nunmehr die Grundsätze dieser Ablösung festzulegen. 4. Neue Kirchenverträge dürfen nicht mehr abgeschlossen werden. Nach etwa zwei Monaten erhielten die Petenten endlich eine Eingangsbestätigung mit der vielversprechenden Versicherung, dass „eine Prüfung eingeleitet“ sei, dass um Verständnis gebeten werde, wenn dies längere Zeit in Anspruch nehme. Doch nach weiteren zwei Monaten meldete sich der „Ausschussdienst“ mit einem Brief vom 7.11.2005, in dem eine „Frau Großmann“ mitteilte, dass das Bundesinnenministerium zu einer inhaltsgleichen Petition eine Stellungnahme abgegeben habe, die man anliegend in Kopie übersende. Die Ausführungen des Ministeriums seien „nach Auffassung des Ausschussdienstes nicht zu beanstanden.“ Also verbeschied Frau Großmann (?): „Im Hinblick darauf möchte ich Ihre Eingabe als erledigt betrachten und hoffe, Ihnen mit den Erläuterungen geholfen zu haben.“ Die Funktion von Frau Großmann blieb ein Geheimnis. Ebenso Ihre Auffassung, inwiefern sich durch die Stellungnahme des Ministeriums die Petition erledigt haben sollte. In dieser Stellungnahme wurde lediglich erklärt, welche Bewandtnis es mit der Kirchensteuer habe. Das wussten die Petenten auch ohne amtliche Belehrung. Ihnen ging es in ihrer Petition vielmehr um die Subventionierung der Kirchen aus allgemeinen Steuermitteln. Dazu finden sich in dem Ministerialschreiben, mit dem man die Petition abtun wollte, nur einige pauschale Bemerkungen. Die Initiative Stoppt die Abzocker sah sich nunmehr veranlasst, mit Hilfe eines Anwalts auf ihr Petitionsrecht zu pochen und den Bundestagspräsidenten dazu aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass die Petition ordnungsgemäß behandelt und verbeschieden werde. Nach langem bürokratischen Hin und Her, bei dem man mehrmals erneut auszuweichen versuchte, erhielten die Petenten schließlich mit Schreiben vom 14.2.2006 die Mitteilung, dass die Petition nunmehr einem Abgeordneten des Petitionsausschusses zugeleitet worden sei. Die Petenten begannen erneut zu hoffen, dass man ihr Anliegen ernstnehmen würde. Doch da hatten sie sich gründlich getäuscht: Am 3.7.2006 erhielten sie von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Abgeordneten Kersten Naumann die Mitteilung, dass der Ausschuss am 29.6.2006 beschlossen hatte, das Petitionsverfahren abzuschließen. Als Grund wurde erneut auf die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums verwiesen: „Die darin gemachten Ausführungen“ gäben „die Sach- und Rechtslage zutreffend wieder“ und seien „aus der Sicht des Petitionsausschusses nicht zu beanstanden“. Was läuft hier eigentlich ab? 1000 Bürger bitten den Petitionsausschuss des Parlaments, die gegenwärtige Finanzierung der Kirchen durch den Staat zu überdenken. Statt dessen bittet der Ausschuss ein Ministerium um eine Stellungnahme, in der die gegenwärtige Rechtslage erklärt wird. Daraufhin schließt der Petitionsausschuss das Petitionsverfahren mit dem Hinweis ab, dass das Ministerium die Rechtslage zutreffend wiedergegeben habe. Die Petenten reiben sich die Augen: Sie haben um eine politische Überprüfung gebeten, und nicht um eine Darstellung der Rechtslage, die sie kannten und die ja gerade Anlass für ihre Petition war. Der Parlamentsausschuss muss seine Bürger für sehr einfältig halten, wenn er glaubt, sie auf so billige Weise abspeisen zu können. Das Petitionsrecht ist ein von der Verfassung garantiertes Grundrecht! Es wurde hier grob missachtet. Zwar ist der Ausschuss nicht verpflichtet, ausführliche Begründungen zu liefern, wenn er einer Petition nicht stattgibt; er muß sich aber damit befassen und darf die Angelegenheit nicht auf Juristen abschieben, die längst bekanntes Stroh dreschen. Oder muss man vermuten, dass der Deutsche Bundestag Angst vor den Kirchen hat, deren Lobbyisten bislang erfolgreich dafür sorgten, dass alle Bürger, auch die, die nichts von den Kirchen wissen wollen, zugunsten einer unersättlichen Kirchenbürokratie geschröpft werden?
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Abzocker». Alle Rechte vorbehalten. Geändert am: 26.02.07 |
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